- Unterschätzen der Gefahrensituation
- Verstellte Fluchtwege oder Fluchthindernisse
- Fehlende akustische, optische und taktile Warnhinweise („Es ist ein Brand ausgebrochen!“)
- Keine ausreichende Warnnehmbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Bedienelemente
- Orientierungslosigkeit, Panik
- Verzögerte Flucht
Unterweisung Juni 2020
Inklusion im Betrieb - Fluchtwege
Mögliche Gefährdungen / Belastungen
Flucht und Rettungspläne
Müssen der entsprechenden Behinderung entsprechen
- Für kleinwüchsige und Rollstuhlfahrer müssen Sie in Augenhöhe lesbar sein
- Die Informationen sind für Blinde und Sehbeeinträchtigte taktil wahrnehmbar oder höhrbar
- Für Sehbeeinträchtigte sind die Informationen durch größere Zeichen verstädlich zu machen
- Für Hörbeeinträchtige sind Alarme im Notfall durch Blinkzeichen bzw. taktil mittels Vibrationsalarm zu vermitteln
Ergänzende organisatorische Maßnahmen zur Evakuierung im Gefahrenfall
- Eingewiesene Personen bestellen
- Evakuierungsübungen trainieren
- Evakuierungsstühle bereithalten
Was kann passieren?
- Körperschäden, tödliche Verletzungen
- Schlechtes Bild in der Öffentlichlkeit
Was ist zu tun?
Flucht- und Notausgänge sind für Personen mit besonderen Anforderungn zu berüchsichtigen und anzupassen.
- Ausreichend breite Fluchtwege und Fluchttüren vorsehen
- Begegnungsfall von Rollstuhlnutzenden und nicht behinderten Personen berücksichtigen
- Freie Bewegungsfläche sowie seitliche Anfahrbarkeit vor Türen beachten
- Bei Einschränkungen der Hand-/ Arm-Motorik prüfen, ob Betätigung des Türdrückers möglich ist
- Prüfen, ob alternative Fluchtwege für Gehbehinderte vorhanden sind (z.B. über Rampen)
- Bei visuellen Schwierigkeiten auf den Kontrast achten
- Gesicherte Bereiche z.B. in Treppenräumen für einen kurzzeitigen Zwischenaufenthalt vorsehen
- Bedienelemente auf eine Höhe von 0,85 m anbringen
- An Türen maximalwerte für Kraft und Drehmoment für Personen mit Einschränkungen der Hand-/ Arm- Motorik beachten oder ersatzweise elektronische Systeme
- Not-Auf-Taster vor Türen in einer Höhe von 0,85 m und einer Entfernung von mindestens 2,50 m vor der aufschlagenden Tür und 1,50 m in Gegenrichtung anbringen
ACHTUNG:
Nutzung von Standardaufzügen ist im Brandfall verboten! Ausschließlich Evakuierungsaufzüge dürfen benutzt werden!