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Unterweisung Juni 2020

Inklusion im Betrieb - Fluchtwege

Mögliche Gefährdungen / Belastungen

  • Unterschätzen der Gefahrensituation
  • Verstellte Fluchtwege oder Fluchthindernisse
  • Fehlende akustische, optische und taktile Warnhinweise („Es ist ein Brand ausgebrochen!“)
  • Keine ausreichende Warnnehmbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Bedienelemente
  • Orientierungslosigkeit, Panik
  • Verzögerte Flucht

Flucht und Rettungspläne

Müssen der entsprechenden Behinderung entsprechen

  • Für kleinwüchsige und Rollstuhlfahrer müssen Sie in Augenhöhe lesbar sein
  • Die Informationen sind für Blinde und Sehbeeinträchtigte taktil wahrnehmbar oder höhrbar
  • Für Sehbeeinträchtigte sind die Informationen durch größere Zeichen verstädlich zu machen
  • Für Hörbeeinträchtige sind Alarme im Notfall durch Blinkzeichen bzw. taktil mittels Vibrationsalarm zu vermitteln

 

Ergänzende organisatorische Maßnahmen zur Evakuierung im Gefahrenfall

  • Eingewiesene Personen bestellen
  • Evakuierungsübungen trainieren
  • Evakuierungsstühle bereithalten

Was kann passieren?

  • Körperschäden, tödliche Verletzungen
  • Schlechtes Bild in der Öffentlichlkeit

Was ist zu tun?

Flucht- und Notausgänge sind für Personen mit besonderen Anforderungn zu berüchsichtigen und anzupassen.

  • Ausreichend breite Fluchtwege und Fluchttüren vorsehen
  • Begegnungsfall von Rollstuhlnutzenden und nicht behinderten Personen berücksichtigen
  • Freie Bewegungsfläche sowie seitliche Anfahrbarkeit vor Türen beachten
  • Bei Einschränkungen der Hand-/ Arm-Motorik prüfen, ob Betätigung des Türdrückers möglich ist
  • Prüfen, ob alternative Fluchtwege für Gehbehinderte vorhanden sind (z.B. über Rampen)
  • Bei visuellen Schwierigkeiten auf den Kontrast achten
  • Gesicherte Bereiche z.B. in Treppenräumen für einen kurzzeitigen Zwischenaufenthalt vorsehen
  • Bedienelemente auf eine Höhe von 0,85 m anbringen
  • An Türen maximalwerte für Kraft und Drehmoment für Personen mit Einschränkungen der Hand-/ Arm- Motorik beachten oder ersatzweise elektronische Systeme
  • Not-Auf-Taster vor Türen in einer Höhe von 0,85 m und einer Entfernung von mindestens 2,50 m vor der aufschlagenden Tür und 1,50 m in Gegenrichtung anbringen

ACHTUNG:
Nutzung von Standardaufzügen ist im Brandfall verboten! Ausschließlich Evakuierungsaufzüge dürfen benutzt werden!

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