- Wegfliegende Teile(z.B. Späne, Bruchstücke)
- Verspritzende Flüssigkeiten(z.B. Kühlschmierstoffe, Chemikalien)
- Optische Strahlung(z.B. Lichtbogen, Laser)
- Blendung und Spiegelung(Schwierigkeiten bei der Erkennung und Einschätzung innerbetrieblicher Abläufe)
- Ungenutzter Augenschutz(weil es unbequem ist, der Augenschutz beschlägt, ungeeignet oder unmodisch ist)
- Unbequeme Kombination unterschiedlicher Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA), wie Kapselgehörschutz und Schutzbrille
Unterweisung November 2020
Augenschutz
Über die Augen nehmen wir wiele Informationen aus unserer Arbeitsumgebung auf. Jedes Jahr ereignen sich unzählige Arbeitsunfälle, bei denen die Augen verletzt werden. Um dieses Organ zu schützen, gibt es technische und organisatorische Möglichkeiten. Oft schützt aber gegen verbleibende Restrisiken nur persönlicher Augenschutz. Damit dieser akzeptiert wird, muss er, wie alle persönlichen Schutzausrüstungen, sorgfältig ausgesucht werden.
Mögliche Gefährdungen / Belastungen
Was kann passieren?
- Mechanische Verletzungen, z.B. durch Fremdkörper
- Verätzungen, z.B durch Säuren, Laugen
- „Verblitzen“ (Lichtbogen beim Schweißen)
- Fehlzeiten
Was ist zu tun?
Gefährdungen ermitteln, beurteilen und Schutzmaßnahmen entsprechend der Rangfolge S-T-O-P festlegen:
- Prüfen, ob es Alternativen zu Arbeiten mit derartiger Gefährdung gibt (Substitution)
- Arbeiten in geschlossenen Systemen ausführen
- Arbeitsplätze abtrennen, z.B. durch Schutzwände oder Sichtschutz
- Auf Benutzung vorhandener Schutzeinrichtungen achten (z.B. Schutzhaube an Kreissägen o.ä.)
- Absaugungen bereitstellen und benutzen
- Zeitliche oder räumliche Verlegung der Arbeiten
- Bereitstellung von persönlichem Augenschutz
- Fehlsichtige Beschäftigte möglichst mit korrigierten Schutzbrillen ausstatten
- Kennzeichnung der Bereiche, in denen Augenschutz getragen werden muss.
Ermittlung des richtigen persönlichen Augenschutzes
- Feststellung des verbleibenden Restrisikos für Augenverletzungen mithilfe der Gefährdungsbeurteilung und Auswertung des Unfallgeschehens
- Auswahl des Augenschutzes (Gestellbrillen, Korbbrillen, Visiere, Schutzschilde, Überbrillen, korrigierte Schutzbrillen) für den jeweiligen Arbeitsplatz oder das Arbeitsverfahren
- Berücksichtigung weiterer notwendiger PSA
Auswahl und Bereitstellung des persönlichen Augenschutzes
- Testen des ausgewählten Augenschutzes in der Praxis durch Trageversuche der Beschäftigten
- Kostenfreie Bereitstellung des Augenschutzes für die Beschäftigten (Ausnahme Mehrkosten für den „Korrektionsanteil“ der Schutzbrille)
- Erstellen einer Betriebsanweisung für Benutzung, Pflege und Ersatz des Augenschutzes
Benutzung des persönlichen Augenschutzes
- Unterweisung der Beschäftigten durch die Vorgesetzten zur Benutzung, Pflege und zum Ausmustern von persönlichem Augenschutz, z.B. im Rahmen einer arbeits- oder verfahrensspezifischen Unterweisung
- Expliziter Hinweis, warum bei welchen Arbeiten ein Wechsel zu einem anderen sicherheitstechnisch höherwertigen Augenschutz zu erfolgen.
- Hinweise zur Aufbewahrung: nicht offen in der Brust- oder Zollstocktasche, sondern in einer stabilen Aufbewahrungsbox
- Tipps hinsichtlich der Reinigung: Steht für Augenschutz keine Reinigungsstation zur Verfügung, erfolgt die Reinigung z.B. mit Wasser und reibmittelfreiem Handreinigungsmittel, getrocknet wird mit sauberem weichen Lappen (siehe auch Herstellerangaben), Visiere sind oft mit ersetzbarer Folie versehen.
Die Trageakzeptanz von Schutzbrillen erhöht sich definitiv, wenn Vorgesetzte mit gutem Beispiel vorangehen!