- führt Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsauftrag durch und erstellt die notwendigen Montageanweisungen
- passt die Sicherungsmaßnahmen den Arbeitsbedingungen vor Ort an und stellt die geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung
- sorgt für sicher begehbare Verkehrswege und Arbeitsplätze
- bestimmt einen Aufsichtsführenden und bestellt ggf. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- kontrolliert die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und führt regelmäßig Unterweisungen durch
Unterweisung Mai 2020
Hochgelegene Arbeitsplätze
Der Vorgesetzte
Der Mitarbeiter
- setzt die vorhandenen Arbeitsmittel bestimmungsgemäß ein und verwendet wirksame Absturzsicherungen, Auffangeinrichtungen und Anschlagpunkte
- beachtet die Montageanleitung und die mitgelieferten Bedienungsanleitungen der Hersteller (Hubarbeitsbühne, Gerüst)
- betritt Gerüste erst nach erfolgter Freigabe und sichert Boden-, Dach- und Schachtöffnungen
- benutzt nur sichere, gekennzeichnete Wege zu den Arbeitsplätzen
- verwendet die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung