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Unterweisung Oktober 2020

Lärmschutz

Lärm-Schwerhörigkeit

Lärm ist Schall (Geräusch), der das Gehör schädigen kann oder zu besonderen Unfallgefahren führt. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit. Sie entsteht über längere Zeit und somit für den Betroffenen fast unbemerkt. Auch durch ein Hörgerät kann die Lärmschwerhörigkeit nicht wieder ausgeglichen werden.

Gefahr des Lärms

Die Gefährlichkeit des Lärms hängt von der Lautstärke ab. Für die Beurteilung der Lautstärke misst man den Schallpegel in dB(A). Um den meist schwankenden Lärmpegel am Arbeitsplatz zu beurteilen, wird der Durchschnittsschallpegel einer Arbeitszeit von acht Stunden (genannt Tages-Lärmexpositionspegel) herangezogen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bei langjähriger Lärmeinwirkung besteht ein erhöhtes Gehörschadenrisiko.

Was ist zu tun?

  • Bei mehr als 80 dB(A) ist den Beschäftigten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten.
  • Ab 85 dB(A) besteht die Tragepflicht von Gehörschutz.
  • Bei mehr als 85 dB(A) ist der Arbeitsbereich als Lärmbereich zu kennzeichnen, Kennzeichnung mit Gebotzeichen MO3 (Gehörschutz benutzen), arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen sind regelmäßig zu veranlassen.

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